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Bedingungen

  1. Am Flohmarkt dürfen ausschliesslich Privatpersonen teilnehmen.
  2. Es dürfen nur Gebrauchtwaren ausgestellt und verkauft werden.
  3. Handelswaren und Neuwaren dürfen weder angeboten noch verkauft werden.
    Wir weisen auf die strikte Einhaltung der bezüglichen Handelsordnung Landesgesetz 17.02.2000 Nr. 7.
  4. Es dürfen keine Lebensmittel, lebende Tiere, Waffen, Edelmetalle, Edelsteine, weder Chemikalien,Arzneien oder Brennstoffe verkauft werden.
  5. Jeder Aussteller muss sich verpflichten eine von uns ausgegebene Selbsterklärung auszufüllen und zu unterschreiben, in der aufgelistet ist, dass er keine selbständige handwerkl.-oder Handelstätigkeit ausübt. Falsche Angaben werden mit sofortigem Ausschluss vom Flohmarkt geahndet.
  6. Der Ausstellungsplatz wird von unserer Organisation ausgewiesen und eingeteilt. Er kann nicht vorgemerkt werden.
  7. Jeder Aussteller muss sich verpflichten seinen Stand ordentlich und mit Geschmack zu gestalten. Anhäufungen von Waren und stark verschmutzte Gegenstände werden von den Organisatoren beanstandet.
  8. Die Organisation HAFTET NICHT für evtl. Schäden an Personen (Besucher u. Aussteller), Fahrzeugen, weder für Beschädigungen noch Diebstahl von Waren.
  9. Jeder Käufer hat das Recht sich vom Aussteller (Verkäufer) eine Herkunftsbestätigung ausstellen zu lassen.
  10. Die Organisation behält sich vor, die vorliegende Flohmarkt ordnung nach Bedarf zu ändern und teilt dies rechtzeitig mit.
  11. Für jede Teilnahme  am Flohmarkt muss man sich beim Veranstalter anmelden.