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Am Flohmarkt dürfen ausschliesslich Privatpersonen teilnehmen.
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Es dürfen nur Gebrauchtwaren ausgestellt und verkauft werden.
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Handelswaren und Neuwaren dürfen weder angeboten noch verkauft werden.
Wir weisen auf die strikte Einhaltung der bezüglichen Handelsordnung Landesgesetz 17.02.2000 Nr. 7.
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Es dürfen keine Lebensmittel, lebende Tiere, Waffen, Edelmetalle, Edelsteine, weder Chemikalien,Arzneien oder Brennstoffe verkauft werden.
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Jeder Aussteller muss sich verpflichten eine von uns ausgegebene Selbsterklärung auszufüllen und zu unterschreiben, in der aufgelistet ist, dass er keine selbständige handwerkl.-oder Handelstätigkeit ausübt. Falsche Angaben werden mit sofortigem Ausschluss vom Flohmarkt geahndet.
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Der Ausstellungsplatz wird von unserer Organisation ausgewiesen und eingeteilt. Er kann nicht vorgemerkt werden.
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Jeder Aussteller muss sich verpflichten seinen Stand ordentlich und mit Geschmack zu gestalten. Anhäufungen von Waren und stark verschmutzte Gegenstände werden von den Organisatoren beanstandet.
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Die Organisation HAFTET NICHT für evtl. Schäden an Personen (Besucher u. Aussteller), Fahrzeugen, weder für Beschädigungen noch Diebstahl von Waren.
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Jeder Käufer hat das Recht sich vom Aussteller (Verkäufer) eine Herkunftsbestätigung ausstellen zu lassen.
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Die Organisation behält sich vor, die vorliegende Flohmarkt ordnung nach Bedarf zu ändern und teilt dies rechtzeitig mit.
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Für jede Teilnahme am Flohmarkt muss man sich beim Veranstalter anmelden.